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Abrechnung & Kosten
Unsere Leistungen können – je nach Voraussetzungen – über den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI abgerechnet werden.
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Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?
Der sogenannte Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Er soll pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen und entlasten.
Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) hat Anspruch
auf 125 Euro pro Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
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Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?​
Der Entlastungsbeitrag kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden, zum Beispiel für:
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Alltagsbegleitung (z. B. Einkaufen, Spaziergänge, Begleitung zu Terminen)
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haushaltsnahe Unterstützung
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Betreuung und Anwesenheit im Alltag
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Entlastung pflegender Angehöriger
Die Leistungen müssen von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden.
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Wie erfolgt die Abrechnung?​
Die Abrechnung des Entlastungsbetrags kann auf zwei Arten erfolgen:
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Erstattungsmodell
Sie erhalten eine Rechnung, bezahlen diese und reichen sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag (bis maximal 125 Euro pro Monat). -
Direktabrechnung:
In manchen Fällen rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab.
Welche Abrechnungsmöglichkeit genutzt wird, klären wir gerne gemeinsam.
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Was passiert, wenn der Betrag nicht genutzt wird?​
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort.
Der Entlastungsbetrag kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
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Wichtig zu wissen​
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Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden
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Er kann nicht bar ausgezahlt werden
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Pflegeleistungen oder medizinische Tätigkeiten sind nicht Bestandteil des §45b SGB XI
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Unser Stundensatz
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für Alltagshilfe beträgt 31,25 €/h (entspricht 4 Stunden im Monat über den Entlastungsbetrag)
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für Alltagsbegleitung 35,74 €/h (entspricht 3,5 Stunden im Monat über den Entlastungsbetrag)
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Für alle ( nach Wunsch ) darüber hinaus erbrachten Leistungen erhalten Sie eine separate Rechnung.
Bedeutet, wenn Sie mehr Hilfe in Anspruch nehmen möchten, stellt dies kein Problem dar. Diese Leistungen werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt.
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